Sodele, man höre, lese und staune: mal wieder ein Beitrag! Sorry, ich hab im Augenblick bei meiner Arbeit echt Blut geleckt, vllt erzähle ich auf meinem Schwesterblog davon.
Auch eine fleißige und kompetente Journalistin wie Regina Einig (DT 27.09.2008) darf sich nicht in den Streit um immer noch winzige Quantitäten verstricken lassen. Es spielt für den Zweck von „Summorum pontificum“ keine Rolle, ob es 40, 80, 400 oder 800 „Messorte“ (Wetterhäuschen?) des usus antiquior auf deutschem Boden gibt. Selbst wenn es weltweit nur an drei Orten eine relevante Nachfrage nach dem Missale Johannes XXIII. gäbe, wäre damit der Gleichheit im Werturteil der Kirche (über „alt“ oder „neu“), die das Motu proprio festzurrt, bereits entsprochen. Der päpstliche Akt von 2007 ist also viel mehr ein Angriff auf Hegel, also das idealistisch-evolutive Bild der Weltgeschichte, als ein Angriff auf Benno Gut, Bugnini et al. Die instaurierte Liturgie ist, empirisch erwiesen, für heutige pastorale Zwecke besser geeignet, aber sie ist nicht „politisch“ oder „moralisch“ besser als das MR 62, weil „neu“. Die Korrektur per m.p. trifft (und kuriert) Eiferer der Reform nur, soweit sie sich an Hegel verschluckt hatten. Dieser Absinth rumort noch in den Eingeweiden. Aber das „neue Kirchenbild“, als seitens der „alten Liturgie“ bedroht, beweinen doch nur die Protagonisten, die selber nie und nirgends zeigen konnten, dass ihr egomanisches „neues Bild“ jemals der unübertrefflichen Neuheit Christi entsprochen hat (vgl. Botschaft des Konzils an die Jugend, 8. Dez. 1965).
Nicht einmal der Chefmodernist Alfred Loisy (gest. 1940), der „die Messe“ noch heftig vermisste, als er längst kein Christ mehr war, hätte je eine Antithetik zwischen zweierlei Messbüchern proklamiert. Die „neue“ Messe ist keine Ausgeburt des Modernismus, sondern adäquate Gestalt der lex credendi aller Zeiten, die aber niemals in Messformeln allein einzwängbar ist. Immer gab es liturgische Vielfalt in Ost und West, reiche Traditionen, keine eng zugespitzten Zaubersprüche. Denn das Mysterium fidei lebt unter uns. Die allermeisten Texte auch der Orationen in der „neuen Messe“ sind uralt, urälter, am urältesten, nur wenige völlig neu. Zum Sturm auf den „novus ordo“ hat einzig Marcel Lefebvre geblasen, mit seinem Aufruf vom 21. November 1974. Wer jemals „NOM“ mitfeiert, der gefährde sein Seelenheil. So der Bannfluch aus Ecône, dessen Wirkung jedoch, im Weltmaßstab, in etwa dem eines Knallfroschs gleichkommt. Glaubte etwa Lefebvre wirklich, die Anhänglichkeit der „Gallikaner“ an die Latinität würde ihm eine „Atombombe“ gegen das Konzil in die Hände spielen? Vielleicht. Dann war seine Bewegung ein Fehlschlag von Anfang an. Nur seine Epigonen jubeln das Projekt immer noch zum „Kreuzzug“ hoch; er wird sich verirren, wie der beschämende Kinderkreuzzug des Mittelalters.
In diesen kuriosen Kreisen wird man, ohne jeden Kompromiss, das Missale Paul VI. weiterhin als liberal verseucht beschimpfen, als schlecht geratene Kopie der Deklaration der Menschenrechte von 1789. Wie tief muss man eigentlich in den Sumpf politisch-ideologischer Wirrsal versunken sein, um in den Predigten eine gerade Linie vom Messbuch AD 1970 zur Guillotine zu ziehen, auf der die unglückselige Königin Marie Antoinette 1793 ihr süßes Kuchenleben ließ? Die SSPX, deutschnationaler Zweig, verbreitet noch im Oktober 2008 ein „Poster“, das unser Konzil anhand von Egalité-Liberté-Fraternité (in falscher Reihenfolge) aufschlüsselt. Absurd. Man meint doch, diese ganz und gar nicht fromme Denkungsart sei nur Anti-Aufklärern wie Dan Brown oder Alfred Rosenberg zu eigen.
Der Reformpapst selbst wollte die erneuerte Messe stets als die des Konzil verstanden wissen, nicht als seine Hausmarke. „Paulinisch“ ist sie nicht, weil sie von Papst Paul herstammt, sondern weil das Konzil einem Missionsbefehl folgt, wie der Völkerapostel es tat. Der Papst also nannte sich Paul, weil er das ferne Ziel des Konzils „kapiert“ hatte, das Papst Johannes ihm als offene Baustelle hinterließ, vielleicht sogar besser als der Selige selber. Auch das Motu proprio kann zu einem Glücksfall für die nächste Stufe liturgischer Erneuerung nur werden, wenn nicht der leiseste Zweifel an der Echtheit des konziliaren Grundentscheids aufkommt: Gehet, ihr seid gesandt! Wir sind, Priester, Ordensleute und Laien, dazu verpflichtet, die Tradition im Licht des Konzils zu lesen. Es genügt nicht, die Leitmotive der Kirchenversammlung auszublenden, um dann jeden einzelnen Satz der Dokumente irgendwie zwischen die Zeilen von „Trient“ zu klemmen. Wer das versuchen wollte, wäre mit einer namhaften Buchreligion reinsten Wassers (besser: reinster Druckerschwärze) besser bedient als mit dem lebendigen Wort Gottes in Kirche und Sakrament. Der echte Geist des Konzils, der Geist einer missionarischen, wahrhaft paulinischen Sendung, verlangt die weitherzige, nicht die skrupulös-kleinkarierte Interpretation der sonst, also separat unvollständigen Einzeltexte. Die Texte zu Medien oder Erziehung hätten kaum noch Wert, da sie schon im Entstehungsprozess „überfahren“ waren, durch den Fortgang der Ereignisse. Insofern will das Konzil selbst, dass auch die Liturgiereform über das Dokument zur Liturgiereform hinausgelangt, aber eben nicht nach Maßgabe bestimmter Liturgiker (welcher „Partei“ auch immer) und ihrer gescheiten Ideen, sondern amtlich angeleitet.
Der Text der Konstitution selbst jedoch enthält bereits Fenster für Ausblicke ins Weite, nicht nur in der Sprachenfrage. Beispielsweise ermöglicht Art. 40 SC es, zugunsten einer neuen Inkulturation des Evangeliums, auch in den Stammesgebieten römischer Liturgie, die Überschreitung des römischen Typs fallweise zu gestatten. Das ist exemplarisch mit den Hochgebeten „Versöhnung“ von 1975 geschehen. Mit den „Schweizerischen“ Hochgebeten erreichen wir aber vermintes Gelände. Das zeitweilige Bündnis zwischen Paul VI. und seinem Manager Bugnini zerbrach mutmaßlich an diesem schwierigen Punkt. Vielleicht überzog der spätere Nuntius von Teheran genau hier seinen Auftrag auf kaum mehr verzeihliche Art. Denn einem nunmehr für „permanent“ deklarierten „Paradigmenwechsel“ konnte der Papst nicht mehr folgen. Er wollte die Liturgiereform des Konzils, nicht die Ersetzung des Gotteslobs durch eine Liturgiefabrik des Eigenlobs. Hier verläuft die Demarkationslinie zwischen Reformidee und Bruchhermeneutik. Zweitere ist Hegelei à la Küng (Tübingen) und wurde schon präsumptiv von Gregor XVI. 1832 verurteilt, nicht erst von Benedikt XV. 1914, als dieser schon die allererste Keimzelle eines katholischen „Leninismus“ aushob, die „Sapinière“ (das Netz namens „Tannenwald“ von Msgr. Begnini).
Fazit: Nicht zuerst die von rechts und links verfluchten, fast schon verfolgten Bischöfe müssen sich für die „alte Messe“ entflammen, sondern deren Miliz wäre gut beraten, gelangte sie allmählich zur Abrüstung. Das Motu proprio stellt eine echte, belastbare Freigabe dar. Die Gesetzgebung ist so intelligent, dass sie kaum je wieder durch ein Regime der Repression ersetzt werden kann. Wo fromme Leute in der alten Messe „zuhause“ sind, aber nur dort, da müssen sie deren Zelebration nicht mehr als Gnadenakt einer argwöhnischen Exzellenz erbetteln. Sie haben Anspruch auf Gehör. Sie übernehmen aber deshalb noch lange nicht das Kommando. „Basisdemokratie“ ist in der Kirche weder durch Plebiszite von „rechts“ noch von „links“ legitim. Die Ratio der neuen Anordnung verbietet es aber, je wieder einem Antagonismus zu verfallen, hier die „Reinen“, da die „Blöden“. Die Liturgie ist damit höchstwahrscheinlich als Ganze den ideologischen Schlachtfeldern entronnen. Sie ist und bleibt allein Eigentum des Tempels vom Heiligen Geiste. Das haben die Frondeure wider das Konzil wohl noch nicht restlos begriffen. Seit dem 7.7. v.J. fehlt ihnen das lodernde Kriegsbanner, wider den so gen. „Modernismus“. Wir dürfen die alte Messe seither im „neuen“, guten Glauben feiern. Der neue Glaube des Konzils ist aber der apostolische Glaube des Neuen Testaments. Wer demgegenüber „altgläubig“ bleiben will, der sollte sein Missale lieber ganz wegtun heidnische Opferrituale wieder einführen, Wotan zur Ehre. Diese Art von Opfern jedoch wird jedoch innerhalb der Reichweite des Christentums (und da sind alle europäischen Staaten immer noch „christlich“) ganz modernistisch ggf. als Mord verfolgt, mit Recht. Denn einer hat für alle genug getan, ihm danken wir, einig in der Eucharistie, una cum papa nostro.
Montag, 12. Januar 2009
Mittwoch, 12. November 2008
Wovor knien wir?
„Nach dem Kommunion-Austeilen sind wir in eine Sakristei unter der Altarinsel gegangen. Dort standen mit weißem Tuch bezogene Wäschekörbe. Die übrig gebliebenen Hostien wurden dort hineingeschüttet. Niemand machte eine Kniebeuge davor. Wie auch? Vor einem Wäschekorb kniet man sich nicht hin. Vor einem Speisekelch mit Velum, also einem Tuch darüber, dagegen schon.“
Kardinal Meisner
Bei allem Respekt, Eminenz, aber ich mache vor keinem von Menschen gemachten Kelch eine Kniebeuge. Vor dem lebendigen, in der Eucharistie anwesenden Herrn schon. (und bei aller Freude, daß Sie uns und vor allem Köln noch erhalten bleiben!)
Solche Äußerungen, die, wie ich es beim Herrn Kardinal vermute, unbedacht ausgesprochen wurden, weist auf eine tiefe Krise des eucharistischen Bewußtseins hin, und zwar nicht nur von den viel geschmähten Modernen Christen. Kann es denn nicht sein, daß zumindest ein Teil der Traditionsfreudigen eher den äußeren Schein (eben die wunderschönen Gesänge, die wunderschönen liturgischen Gewänder etc.) suchen statt den Lebenigen Herrn?
Um auf obige Äußerung nochmal zurückzukommen: Nein, ich bin nicht der Meinung, daß wir auf Blech- und Plastikkelche bzw. -Tabernakel zurückgreifen sollen "um damit den Ritus auf das Wesentliche zu konzentrieren", wie manche Modernisten mir zu erklären versuchen. Es ist jedoch wichtig, Prioritäten zu setzen. Wenn Not am Mann - verzeihung, Kelch - ist, dann hat der Gläubige Katholik trotzdem eine Kniebeuge vor dem Herrn zu machen, denn das Allerheiligste bleibt das Allerheiligste - selbst, wenn es (wie in vietamesischer Gefangenschaft, wie Nguyen Van Thuan - Gott hab ihn selig - es erzählte), in einer Zigarettenschachtel weitergegeben wird.
Sonntag, 2. November 2008
Was bewirkt das Motu Proprio des Papstes? II. Missa paulina, missa concilii.
In der liturgischen Frage darf nicht allzu parteiisch denken, wer Katholik bleiben will. Die „neue Messe“ war nämlich nie die Antithese zur Messform von 1645-1962, weder positiv noch negativ. Daher kann auch kein hinreichendes Verständnis für die liturgische Tradition gewinnen, wer diese nur gegen die verhasste Reform instrumentalisiert.
Lefebvres Landsknechte fahren gegen das Konzil seit ca. 1970 immer dieselben Kanonen auf, ohne quantitativ relevante Wirkung, weil sie ohne Rücksicht auf historische Echtheit, oder auch nur den weiteren Gang der Geschichte, damit losdonnern. „Una voce“ trommelte bereits gegen die Liturgiereform, als die Konstitution des Konzils noch nicht einmal in Kraft getreten war. Auch der meritenreiche Liturgiker Klaus Gamber war keineswegs ein nur unparteiischer Wissenschaftler, wie es auch J.A. Jungmann SJ sicherlich nicht war. Gamber legt einen Brief zum Schott von 1966, von Kardinalstaatssekretär Cicognani verfasst, beharrlich so aus, als habe dieser mit dem „Anschluss“ der Liturgie an das Konzil gemeint, die Reform sei 1965 bereits vollendet. (Vgl. K. Gamber, Die Reform der römischen Liturgie, Regensburg 1979, insb. S. 23 f.) Das wird nachgebetet, obwohl besseres Wissen zur Verfügung stünde (etwa die Ansprachen von Papst Paul VI. in den Generalaudienzen vom November 1969).
Die zuständigen Stellen, voran der Papst, mit ihm das Consilium, die Bischöfe, auch die Kurie, hätten zwar die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum concilium“ enger interpretieren können als geschehen, aber ihnen, und weder Jungmann noch Gamber noch Dritten, stand je die Befugnis zu einer weiten oder schmalen Interpretation zu. Sogar noch „mehr“ Reform wäre drin gewesen (verwirklicht etwa beim Neokatechumenat und dort seit 2008 approbiert). Der Vorstellungshorizont der Konzilsväter wird auffallend immer dann gern als Kriterium herangezogen, wenn der Interpret den normativen Textgehalt nicht gut genug für seine Interpretation auswerten kann. So schwört Andreas Batlogg SJ in den rezenten „Stimmen der Zeit (09/08) darauf, vereint mit O.H. Pesch, die Bischofssynode sei heute noch lange nicht das, was den Konzilsvätern „vorschwebte“. Abwegig. Den Konzilsvätern „schwebte“ kaum je eine konkrete Praxis kollektiver Führung der Kirche durch ein episkopales Politbüro vor; aber andererseits hatten sie auch keine Liturgiereform vor Augen, die nur Fußnoten zu den Rubriken von 1962 liefert, vielleicht noch das Schlussevangelium abschafft, im übrigen aber Latein von Alaska bis Zwasiland noch fester geliert. „Degelée“, Entstarrung war durchaus vom Konzil gewollt; und von Liturgiepapst Paul VI. richtig fortgeschrieben, Tauwetter! Die einzelnen Weisungen der Konzilskonstitution mussten von einer leitenden Idee her verstanden und umgesetzt werden. Diese ist da nicht einmal nur versteckt genannt: Einfachere Teilhabe aller Gläubigen, also an einer Liturgie, die für Pastoral und Kommunikation aufgeschlossen ist. Nicht gemeint war damit, dass sämtliche Pastoral und Katechese außerhalb der Gottesdienste entfällt und innerhalb derselben nurmehr marginal vorkommt. Wahrscheinlich liegen zwar sämtliche „Jugendmessen“ außerhalb dessen, was das Konzil selbst gestattet hat, nicht aber an sich Jugendgottesdienste (z. B. Jugendvigil, Jugendkreuzweg, oder auch ein Kinderrosenkranz). Trotzdem sind diese keine a priori illegalen Events, wie auch nicht die Kindermessen.
Das Datum des so gen. „Zusammenbruchs“ der, eingestanden sei es, fast schon erfrorenen „vorkonziliaren“ Liturgie ist vermutlich schon der erste Fastensonntag 1964 gewesen, als für uns die Messe auf Deutsch möglich wurde, nicht erst der 3. April 1969 (als die Konstitution „Missale romanum“ von Paul VI. erging). Schon seit 1963 (!) kämpft die Liturgiereform also in einem Zweifrontenkrieg, als Instauration und Restauration zugleich. Die späten Kämpfe der Jahre 1974 ff., nach dem Lefebvre-Manifest, waren doch im Vergleich dazu nur noch die Partisanengefechte „post festum“.
Der militante Sprachgebrauch ist unliturgisch, aber er wurde von der extremen Rechten ins tragische Spiel eingebracht. Summorum pontificum gönnt insbesondere diesen Kreisen keine Besitzergreifung der „alten Messe“. Sie ist eben nicht das Sondergut gekränkter Phalanx, romantischer Noblesse oder postmoderner Snobs. Über extreme „Selbstgefälligkeiten“ inmitten des Klerus, von dem auch Freunde der Tradition nicht frei sind, gebietet der Anstand zu schweigen. Um der Liturgie insgesamt willen musste die „alte Messe“ päpstlicherseits zurückgeholt werden in die Mitte der Kirche. So aber wurde sie als Sprengsatz gegen ihre konzilsgemäße Mission entschärft
Der Verbreitung des „älteren Gebrauchs“ sind jetzt eingestandenermaßen nur noch pragmatische, weder doktrinäre noch disziplinarische Grenzen gesetzt. Aber das Motu Proprio bietet keinerlei Handhabe dafür, „alt“ gegen „neu“ ins Feld zu führen, den Illusionen mancher Milizen grauer Wölfe zum Trotz. Liturgiemodernisten beschwören zwar seit 2007 leidenschaftlich die Scheingefahr eines „Rückfalls“ in die Eiszeit. Aber dazu müsste es erst mal im „gemeinen Kirchenvolk“ eine relevante Gegenbewegung gegen die „Liturgiemoderne“ geben, jenseits der Liebhaberzirkel. Die ist aber mit bloßem Auge nicht zu erkennen, allenfalls mikroskopisch klein. Was aber wenn eine solche heranwächst? Why not. Es wächst aber, im Gegenteil, der Zuspruch zu den Konzepten, die das Konzil ermöglicht hat, sogar konfessionsübergreifend, aber auch in den geistlichen Gemeinschaften. Das gilt fast allgemein. Nur von bestimmten professoralen Kathedern her wird wohl überdies eine „Vorwärtsverteidigung“ abgestandener Lieblingsideen praktiziert. Als hätte uns armen Seelen die Liturgiereform je ein „anderes Gottesbild“ gepredigt! „Mutter, Tochter, heilige Geistin, etc. pp.“? Nix da. Solche Schaumträume einer speziellen Generation bedrohten die liturgische Bewegung mutmaßlich schon in ihrem Ursprung. Nennen wir sie unpräzise mal die „Flakhelfer“, auch wenn ihr Großteil älter war und, hierzulande, gewisse Sympathien für die Deutschromantik gar nicht verleugnete, sogar die „Flakhelfer“ und ihre Adepten damit imprägniert hat. Man fühlte sich dort über die römische Romanité erhaben und wollte „los von Rom“. (Man muss befürchten: Hätte der Papst 1968 „die Pille“ freigegeben: Diese Leute wären dann, deshalb, dagegen gewesen.)
Wir jüngeren Europäer sehen das entkrampfter; und können den Anekdoten, die Gerontokraten aus der „grausamen“ Zeit der katholischen Kloster-Erziehung kolportieren, angesichts des heutigen Tohuwabohu, nichts mehr abgewinnen. Insofern war das Konzil ein voller Erfolg. Es ist und bleibt der Dreh- und Angelpunkt echter Erneuerung. Wir kennen den Katholizismus längst nur so, wie ihn das Konzil und die ihm folgenden Päpste justiert haben, „gerechtfertigt“ beinahe. Sogar das fast freikirchlich anmutende „autonome“ Gebaren traditionalistischer Cliquen wäre ohne Konzil völlig undenkbar. Wer die größere Zahl der Katholiken von diesem Kurs würde abbringen wollen, müsste sich (und tut es auch) eines gehässigen Propaganda-Tons befleißigen, mit dem doch nur virtuelle Realitäten erdichtet werden könnten (man denke an manche Web-Auftritte); und die apostolische Wirkung tendiert dann dennoch konstant gegen Null.
Der Dreischritt „Sehen-urteilen-handeln“ aber, wie von Kardinal Joseph Cardijn empfohlen, kommt zu anderen Wahrnehmungen: Wir sehen offenkundig eine moderne Liturgie, die weltweit im Allgemeinen doch funktioniert, mehr als das: Sie teilt das Sakrament weitherzig aus, an die Vielen. Wäre Annibale Bugnini CM der Idiot oder Verschwörer gewesen, zu dem manche ihn stempeln wollen, wäre tatsächlich nur ein Kasperltheater zur Welt gekommen. Die „Missa normativa“, die 1967 bei der Bischofssynode „durchfiel“, ist ja 1969 nicht Gesetz geworden. Vielleicht haben manche Liturgiereformer, die allesamt ihr Latein aber noch beherrschten, zwar dem „organischen Wachstum“ liturgischer Erneuerung zu wenig Respekt gezollt. Aber wie will man in Zeiten der Not ein „natürliches“ Wachstum künstlich erzeugen? Die liturgische Krise ist älter als die liturgische Bewegung. Eine starke, zügige Maßnahme war geboten, als überfällige Antwort auf den in dieser Härte völlig unvorhersehbaren Kollaps von 1964, die „babylonische Sprachverwirrung“ (plötzlich kursierten hunderte Hochgebete in Holland!), die eine untergründige Misere endlich freilegte. Die Liturgiereform hat sich aber nicht als pastorales Allheilmittel erweisen können und wäre mit diesem Titanenauftrag auch offenkundig überfordert. Denn Liturgie ist nicht die einzige Dimension des kirchlichen Lebens. Die Kirche ist nicht nur Tempel, sie ist auch Schule und Volk, Volk sogar im Sinne von Caritas.
Wir sehen andererseits verhetzte, beleidigte Randgruppen, die nicht immer im Unrecht sind, aber die sich oft krass außerhalb der Liebe stellen. Deren selbstgebastelte Messopfertheorien nehmen bisweilen groteske Züge an und rutschen partiell in esoterischen Religionswahn ab. So was hat die Kirche nie gelehrt, auch nicht zu Trient. Wir bekommen unverlangt Post aus diesen Kreisen, für die das gesamte Werk Jesu, mehr noch, ‚l’amour precedent de la creation du monde’ auf die korrekte Übersetzung der Einsetzungsworte zusammenschnurrt, „pro multis“. Das deuten diese „Beter“ aber gern als „für Wenige“ („für mich und 2-3 andere“). Den einschlägigen Satz des Jansenius hat aber bereits Innozenz X. 1653 „cum occasione“ verurteilt. Jesus ist für die Vielen gestorben, im Sinne von: für Euch, und eigentlich für alle.
Lefebvres Landsknechte fahren gegen das Konzil seit ca. 1970 immer dieselben Kanonen auf, ohne quantitativ relevante Wirkung, weil sie ohne Rücksicht auf historische Echtheit, oder auch nur den weiteren Gang der Geschichte, damit losdonnern. „Una voce“ trommelte bereits gegen die Liturgiereform, als die Konstitution des Konzils noch nicht einmal in Kraft getreten war. Auch der meritenreiche Liturgiker Klaus Gamber war keineswegs ein nur unparteiischer Wissenschaftler, wie es auch J.A. Jungmann SJ sicherlich nicht war. Gamber legt einen Brief zum Schott von 1966, von Kardinalstaatssekretär Cicognani verfasst, beharrlich so aus, als habe dieser mit dem „Anschluss“ der Liturgie an das Konzil gemeint, die Reform sei 1965 bereits vollendet. (Vgl. K. Gamber, Die Reform der römischen Liturgie, Regensburg 1979, insb. S. 23 f.) Das wird nachgebetet, obwohl besseres Wissen zur Verfügung stünde (etwa die Ansprachen von Papst Paul VI. in den Generalaudienzen vom November 1969).
Die zuständigen Stellen, voran der Papst, mit ihm das Consilium, die Bischöfe, auch die Kurie, hätten zwar die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum concilium“ enger interpretieren können als geschehen, aber ihnen, und weder Jungmann noch Gamber noch Dritten, stand je die Befugnis zu einer weiten oder schmalen Interpretation zu. Sogar noch „mehr“ Reform wäre drin gewesen (verwirklicht etwa beim Neokatechumenat und dort seit 2008 approbiert). Der Vorstellungshorizont der Konzilsväter wird auffallend immer dann gern als Kriterium herangezogen, wenn der Interpret den normativen Textgehalt nicht gut genug für seine Interpretation auswerten kann. So schwört Andreas Batlogg SJ in den rezenten „Stimmen der Zeit (09/08) darauf, vereint mit O.H. Pesch, die Bischofssynode sei heute noch lange nicht das, was den Konzilsvätern „vorschwebte“. Abwegig. Den Konzilsvätern „schwebte“ kaum je eine konkrete Praxis kollektiver Führung der Kirche durch ein episkopales Politbüro vor; aber andererseits hatten sie auch keine Liturgiereform vor Augen, die nur Fußnoten zu den Rubriken von 1962 liefert, vielleicht noch das Schlussevangelium abschafft, im übrigen aber Latein von Alaska bis Zwasiland noch fester geliert. „Degelée“, Entstarrung war durchaus vom Konzil gewollt; und von Liturgiepapst Paul VI. richtig fortgeschrieben, Tauwetter! Die einzelnen Weisungen der Konzilskonstitution mussten von einer leitenden Idee her verstanden und umgesetzt werden. Diese ist da nicht einmal nur versteckt genannt: Einfachere Teilhabe aller Gläubigen, also an einer Liturgie, die für Pastoral und Kommunikation aufgeschlossen ist. Nicht gemeint war damit, dass sämtliche Pastoral und Katechese außerhalb der Gottesdienste entfällt und innerhalb derselben nurmehr marginal vorkommt. Wahrscheinlich liegen zwar sämtliche „Jugendmessen“ außerhalb dessen, was das Konzil selbst gestattet hat, nicht aber an sich Jugendgottesdienste (z. B. Jugendvigil, Jugendkreuzweg, oder auch ein Kinderrosenkranz). Trotzdem sind diese keine a priori illegalen Events, wie auch nicht die Kindermessen.
Das Datum des so gen. „Zusammenbruchs“ der, eingestanden sei es, fast schon erfrorenen „vorkonziliaren“ Liturgie ist vermutlich schon der erste Fastensonntag 1964 gewesen, als für uns die Messe auf Deutsch möglich wurde, nicht erst der 3. April 1969 (als die Konstitution „Missale romanum“ von Paul VI. erging). Schon seit 1963 (!) kämpft die Liturgiereform also in einem Zweifrontenkrieg, als Instauration und Restauration zugleich. Die späten Kämpfe der Jahre 1974 ff., nach dem Lefebvre-Manifest, waren doch im Vergleich dazu nur noch die Partisanengefechte „post festum“.
Der militante Sprachgebrauch ist unliturgisch, aber er wurde von der extremen Rechten ins tragische Spiel eingebracht. Summorum pontificum gönnt insbesondere diesen Kreisen keine Besitzergreifung der „alten Messe“. Sie ist eben nicht das Sondergut gekränkter Phalanx, romantischer Noblesse oder postmoderner Snobs. Über extreme „Selbstgefälligkeiten“ inmitten des Klerus, von dem auch Freunde der Tradition nicht frei sind, gebietet der Anstand zu schweigen. Um der Liturgie insgesamt willen musste die „alte Messe“ päpstlicherseits zurückgeholt werden in die Mitte der Kirche. So aber wurde sie als Sprengsatz gegen ihre konzilsgemäße Mission entschärft
Der Verbreitung des „älteren Gebrauchs“ sind jetzt eingestandenermaßen nur noch pragmatische, weder doktrinäre noch disziplinarische Grenzen gesetzt. Aber das Motu Proprio bietet keinerlei Handhabe dafür, „alt“ gegen „neu“ ins Feld zu führen, den Illusionen mancher Milizen grauer Wölfe zum Trotz. Liturgiemodernisten beschwören zwar seit 2007 leidenschaftlich die Scheingefahr eines „Rückfalls“ in die Eiszeit. Aber dazu müsste es erst mal im „gemeinen Kirchenvolk“ eine relevante Gegenbewegung gegen die „Liturgiemoderne“ geben, jenseits der Liebhaberzirkel. Die ist aber mit bloßem Auge nicht zu erkennen, allenfalls mikroskopisch klein. Was aber wenn eine solche heranwächst? Why not. Es wächst aber, im Gegenteil, der Zuspruch zu den Konzepten, die das Konzil ermöglicht hat, sogar konfessionsübergreifend, aber auch in den geistlichen Gemeinschaften. Das gilt fast allgemein. Nur von bestimmten professoralen Kathedern her wird wohl überdies eine „Vorwärtsverteidigung“ abgestandener Lieblingsideen praktiziert. Als hätte uns armen Seelen die Liturgiereform je ein „anderes Gottesbild“ gepredigt! „Mutter, Tochter, heilige Geistin, etc. pp.“? Nix da. Solche Schaumträume einer speziellen Generation bedrohten die liturgische Bewegung mutmaßlich schon in ihrem Ursprung. Nennen wir sie unpräzise mal die „Flakhelfer“, auch wenn ihr Großteil älter war und, hierzulande, gewisse Sympathien für die Deutschromantik gar nicht verleugnete, sogar die „Flakhelfer“ und ihre Adepten damit imprägniert hat. Man fühlte sich dort über die römische Romanité erhaben und wollte „los von Rom“. (Man muss befürchten: Hätte der Papst 1968 „die Pille“ freigegeben: Diese Leute wären dann, deshalb, dagegen gewesen.)
Wir jüngeren Europäer sehen das entkrampfter; und können den Anekdoten, die Gerontokraten aus der „grausamen“ Zeit der katholischen Kloster-Erziehung kolportieren, angesichts des heutigen Tohuwabohu, nichts mehr abgewinnen. Insofern war das Konzil ein voller Erfolg. Es ist und bleibt der Dreh- und Angelpunkt echter Erneuerung. Wir kennen den Katholizismus längst nur so, wie ihn das Konzil und die ihm folgenden Päpste justiert haben, „gerechtfertigt“ beinahe. Sogar das fast freikirchlich anmutende „autonome“ Gebaren traditionalistischer Cliquen wäre ohne Konzil völlig undenkbar. Wer die größere Zahl der Katholiken von diesem Kurs würde abbringen wollen, müsste sich (und tut es auch) eines gehässigen Propaganda-Tons befleißigen, mit dem doch nur virtuelle Realitäten erdichtet werden könnten (man denke an manche Web-Auftritte); und die apostolische Wirkung tendiert dann dennoch konstant gegen Null.
Der Dreischritt „Sehen-urteilen-handeln“ aber, wie von Kardinal Joseph Cardijn empfohlen, kommt zu anderen Wahrnehmungen: Wir sehen offenkundig eine moderne Liturgie, die weltweit im Allgemeinen doch funktioniert, mehr als das: Sie teilt das Sakrament weitherzig aus, an die Vielen. Wäre Annibale Bugnini CM der Idiot oder Verschwörer gewesen, zu dem manche ihn stempeln wollen, wäre tatsächlich nur ein Kasperltheater zur Welt gekommen. Die „Missa normativa“, die 1967 bei der Bischofssynode „durchfiel“, ist ja 1969 nicht Gesetz geworden. Vielleicht haben manche Liturgiereformer, die allesamt ihr Latein aber noch beherrschten, zwar dem „organischen Wachstum“ liturgischer Erneuerung zu wenig Respekt gezollt. Aber wie will man in Zeiten der Not ein „natürliches“ Wachstum künstlich erzeugen? Die liturgische Krise ist älter als die liturgische Bewegung. Eine starke, zügige Maßnahme war geboten, als überfällige Antwort auf den in dieser Härte völlig unvorhersehbaren Kollaps von 1964, die „babylonische Sprachverwirrung“ (plötzlich kursierten hunderte Hochgebete in Holland!), die eine untergründige Misere endlich freilegte. Die Liturgiereform hat sich aber nicht als pastorales Allheilmittel erweisen können und wäre mit diesem Titanenauftrag auch offenkundig überfordert. Denn Liturgie ist nicht die einzige Dimension des kirchlichen Lebens. Die Kirche ist nicht nur Tempel, sie ist auch Schule und Volk, Volk sogar im Sinne von Caritas.
Wir sehen andererseits verhetzte, beleidigte Randgruppen, die nicht immer im Unrecht sind, aber die sich oft krass außerhalb der Liebe stellen. Deren selbstgebastelte Messopfertheorien nehmen bisweilen groteske Züge an und rutschen partiell in esoterischen Religionswahn ab. So was hat die Kirche nie gelehrt, auch nicht zu Trient. Wir bekommen unverlangt Post aus diesen Kreisen, für die das gesamte Werk Jesu, mehr noch, ‚l’amour precedent de la creation du monde’ auf die korrekte Übersetzung der Einsetzungsworte zusammenschnurrt, „pro multis“. Das deuten diese „Beter“ aber gern als „für Wenige“ („für mich und 2-3 andere“). Den einschlägigen Satz des Jansenius hat aber bereits Innozenz X. 1653 „cum occasione“ verurteilt. Jesus ist für die Vielen gestorben, im Sinne von: für Euch, und eigentlich für alle.
Sonntag, 26. Oktober 2008
Redemptionis Sacramentum (I)
So, wie lange schon versprochen, beginnen wir mit einer Art "Querlesen" des Apostolischen Schreibens "Redemptions Sacramentum". Es soll zum Selber lesen anregen und einige meiner kleinen Gedanken dazu darstellen.
Das Schreiben kam am 25.3.2004 im Zuge der letzten Enzyklika von Johannes Paul II. "Ecclesia de Eucharistia" heraus.
Im Vorwort wird auf die Verbindung mit der Enzyklika hingewiesen und allgemein etwas über den Wert und die Wichtigkeit der Liturgie geschrieben.
Es ist wichtig und richtig, daß die Kirche, bevor sie auf die Richtlinien bei der Zelebration des Mysteriums zu sprechen kommt, auf das "warum" hinweist. Eine Sache, die mir bei der Kirche so gut gefällt, ist, daß wir nicht einem Konglomerat von Regeln folgen "weil es halt so ist", "weil es schon immer so gemacht wurde", sondern daß die Kirche auch immer darauf hinweist, warum man diesen Regeln folgen muß. Glaube und Vernunft sind nicht nur Thema einer anderen Enzyklika von Johannes Paul II. gewesen, sie sind auch nicht nur dem aktuellen Heiligen Vater wichtig. Auch wenn es Zeiten gab, in der der Vernunft nicht der Platz, der ihr im Leben der Kirche zusteht, eingeräumt wurde, ist die Vernunft zentral in der Kirche. So auch in der Liturgie: Rom verabschiedet nicht einfach irgendwelche Vorschriften, ruft fröhlich "roma locuta, causa finita" und läßt uns dann stupide gehorchen, nein, die Kirche versucht auch immer, zu verdeutlichen, warum sie unter Leitung des Heiligen Geistes dieses und jenes will.
So wird einleitend das Wesen der Eucharistie als das Sakrament der Erlösung vorgestellt, in der die Kirche den Tod Jesu verkündet und seine Auferstehung preist. Dementsprechend wird auch darauf hingewiesen, daß eine bloße äußerliche Beachtung der Normen nicht zielführend sein kann, da das dem Wesen der Liturgie, in der wir ja dem Herrn persönlich entgegentreten, widerspricht: Wieder: Wir befolgen nicht einen Ritus nur deshalb, weil Gott oder die Kirche uns das gesagt hat, sondern weil wir hier einer Person entgegentreten.
Schließlich wird auf den Sinn dieses Schreiben hingewiesen: Der Heilige Vater selbst hat damals die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gebeten, einie Instruktion bezüglich der Ordnung der Hl. Messe vorzubereiten.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Reform von großem Gewinn für eine bewußtere, tätigere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen war, jedoch auch, daß es hier nicht an Schatten fehlt, die behoben werden müssen.
Interessant finde ich folgenden Gedanken: Der Laie hat das Recht auf eine würdig gefeierte Liturgie. Das ist wichtig; erstens sorgen die willkürlichen Liturgieänderungen für Zwietracht im Volk Gottes, zweitens will der Christgläubige in das Mysterium Christi hineintreten - und nicht eine Mysterienschau geboten bekommen, egal, wie schön diese auch sein mag. Wichtig ist mir noch, was zwar nicht hier, aber im Verlauf der instruktion erwähnt wird, daß die Eucharistie ein Mahl und ein Opfer ist. Wenn jede Gemeinde nach Gutdünken ihr Mahl bzw. Opfer feiert (was den Eindruck hat, wenn man sich nicht an die Liturgischen Normen hält), dann ist diese Einheit im Ritus gebrochen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur räumlich, sondern auhc zeitlich zu verstehen. Bei allen Änderungen an der Liturgie im Laufe der Zeit bleiben wir, wenn wir in der Gemeinschaft mit der ganzen Kirche feiern - und ein sichtbares Zeichen hierzu ist, die Liturgie getreu der Normen zu feiern -, Teil des durch die Zeiten pilgernden Volk Gottes.
Das Schreiben kam am 25.3.2004 im Zuge der letzten Enzyklika von Johannes Paul II. "Ecclesia de Eucharistia" heraus.
Im Vorwort wird auf die Verbindung mit der Enzyklika hingewiesen und allgemein etwas über den Wert und die Wichtigkeit der Liturgie geschrieben.
Es ist wichtig und richtig, daß die Kirche, bevor sie auf die Richtlinien bei der Zelebration des Mysteriums zu sprechen kommt, auf das "warum" hinweist. Eine Sache, die mir bei der Kirche so gut gefällt, ist, daß wir nicht einem Konglomerat von Regeln folgen "weil es halt so ist", "weil es schon immer so gemacht wurde", sondern daß die Kirche auch immer darauf hinweist, warum man diesen Regeln folgen muß. Glaube und Vernunft sind nicht nur Thema einer anderen Enzyklika von Johannes Paul II. gewesen, sie sind auch nicht nur dem aktuellen Heiligen Vater wichtig. Auch wenn es Zeiten gab, in der der Vernunft nicht der Platz, der ihr im Leben der Kirche zusteht, eingeräumt wurde, ist die Vernunft zentral in der Kirche. So auch in der Liturgie: Rom verabschiedet nicht einfach irgendwelche Vorschriften, ruft fröhlich "roma locuta, causa finita" und läßt uns dann stupide gehorchen, nein, die Kirche versucht auch immer, zu verdeutlichen, warum sie unter Leitung des Heiligen Geistes dieses und jenes will.
So wird einleitend das Wesen der Eucharistie als das Sakrament der Erlösung vorgestellt, in der die Kirche den Tod Jesu verkündet und seine Auferstehung preist. Dementsprechend wird auch darauf hingewiesen, daß eine bloße äußerliche Beachtung der Normen nicht zielführend sein kann, da das dem Wesen der Liturgie, in der wir ja dem Herrn persönlich entgegentreten, widerspricht: Wieder: Wir befolgen nicht einen Ritus nur deshalb, weil Gott oder die Kirche uns das gesagt hat, sondern weil wir hier einer Person entgegentreten.
Schließlich wird auf den Sinn dieses Schreiben hingewiesen: Der Heilige Vater selbst hat damals die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gebeten, einie Instruktion bezüglich der Ordnung der Hl. Messe vorzubereiten.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Reform von großem Gewinn für eine bewußtere, tätigere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen war, jedoch auch, daß es hier nicht an Schatten fehlt, die behoben werden müssen.
Interessant finde ich folgenden Gedanken: Der Laie hat das Recht auf eine würdig gefeierte Liturgie. Das ist wichtig; erstens sorgen die willkürlichen Liturgieänderungen für Zwietracht im Volk Gottes, zweitens will der Christgläubige in das Mysterium Christi hineintreten - und nicht eine Mysterienschau geboten bekommen, egal, wie schön diese auch sein mag. Wichtig ist mir noch, was zwar nicht hier, aber im Verlauf der instruktion erwähnt wird, daß die Eucharistie ein Mahl und ein Opfer ist. Wenn jede Gemeinde nach Gutdünken ihr Mahl bzw. Opfer feiert (was den Eindruck hat, wenn man sich nicht an die Liturgischen Normen hält), dann ist diese Einheit im Ritus gebrochen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur räumlich, sondern auhc zeitlich zu verstehen. Bei allen Änderungen an der Liturgie im Laufe der Zeit bleiben wir, wenn wir in der Gemeinschaft mit der ganzen Kirche feiern - und ein sichtbares Zeichen hierzu ist, die Liturgie getreu der Normen zu feiern -, Teil des durch die Zeiten pilgernden Volk Gottes.
Samstag, 25. Oktober 2008
Papst: Wiedereinführung der Messe ad orientem ist nicht der Plan
Daß der elfte Band der gesammelten Werke für jeden hier lesenden wohl Pflichtlektüre ist, brauche ich ja nicht zu erwähnen. Hier ein wichtiges Statement des Hl. Vaters zu der Frage der Zelebrationsrichtung:
"Im Wesentlichen gehe es ihm aber nicht um solche 'oft kleinlichen Fragen nach dieser oder jener Form', betont der Papst .... Grundlegend sei vielmehr der 'große Zusammenhang'"
Und ja, ich arbeite an dem Schreiben. Aber leider Gottes sehr, sehr langsam. Leider hat mich nun auch eine kleine Erkältung etwas gestunned.
"Im Wesentlichen gehe es ihm aber nicht um solche 'oft kleinlichen Fragen nach dieser oder jener Form', betont der Papst .... Grundlegend sei vielmehr der 'große Zusammenhang'"
Und ja, ich arbeite an dem Schreiben. Aber leider Gottes sehr, sehr langsam. Leider hat mich nun auch eine kleine Erkältung etwas gestunned.
Donnerstag, 16. Oktober 2008
Was sagte das Konzil eigentlich?
Jaja, der Phil.... keinen Plan kann er einhalten! Jedenfalls inspiriert (kopiert könnte man auch sagen) von meinem Mitblogger denke ich, es ist sinnvoll, einige Kernsätze vom Sacrosanctum Concilium hier niederzuschreiben. Schließlich scheint teilweise eine gewisse Unklarheit darüber, was das Konzil eigentlich wollte, zu herrschen. Da gibt es einige (ich habe das sogar mal aus dem Mund - oder eher der Feder - eines Bischofs gehört bzw gelesen), die behaupten, das Konzil hätte dem Frauenpriestertum und ähnlichem den Weg geebnet. Andere meinen, das Konzil wollte eigentlich an der Liturgie nichts ändern, vielleicht hier und da die Gläubigen zur besseren Teilnahme ermahnen, aber mehr nicht. Originaltexte können sperrig sein, aber sie sind, um solche Fragen zu klären, ein guter Anfang.
I. Leitmotive der Liturgiereform
(Auszüge aus der Konstitution Sacrosanctum Concilium, SC)
SC Nr. 14: ''Die Mutter Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, wie sie das Wesen der Liturgie selbst verlangt und zu der das christliche Volk'', "das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk" (1 Petr 2,9; vgl. 2,4-5) ''kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet ist. Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen. Darum ist sie in der ganzen seelsorglichen Arbeit durch gebührende Unterweisung von den Seelsorgern gewissenhaft anzustreben. Es besteht aber keine Hoffnung auf Verwirklichung dieser Forderung, wenn nicht zuerst die Seelsorger vom Geist und von der Kraft der Liturgie tief durchdrungen sind und in ihr Lehrmeister werden. Darum ist es dringend notwendig, daß für die liturgische Bildung des Klerus gründlich gesorgt wird....''
SC Nr. 19: ''Die Seelsorger sollen eifrig und geduldig bemüht sein um die liturgische Bildung und die'' tätige Teilnahme der Gläubigen'', die innere und die äußere, je nach deren Alter, Verhältnissen, Art des Lebens und Grad der religiösen Entwicklung. Damit erfüllen sie eine der vornehmsten Aufgaben des treuen Spenders der Geheimnisse Gottes. Sie sollen ihre Herde dabei nicht bloß mit dem Wort, sondern auch durch das Beispiel führen.''
SC Nr. 21 ''Damit das christliche Volk in der heiligen Liturgie die Fülle der Gnaden mit größerer Sicherheit erlange, ist es der Wunsch der heiligen Mutter Kirche, eine allgemeine Erneuerung der Liturgie sorgfältig in die Wege zu leiten. Denn die Liturgie enthält einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben. Bei dieser Erneuerung sollen Texte und Riten so geordnet werden, daß sie ''das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen'', und so, daß das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann....''
II. Zur Reform der Messe:
[Sacrosanctum Concilium, KAPITEL II (SC Nr. 22, 40, 47-56; ohne Anmerkungen)]
DAS HEILIGE GEHEIMNIS DER EUCHARISTIE
22, § 1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof.
40. Da jedoch an verschiedenen Orten und unter verschiedenen Verhältnissen eine tiefer greifende und deswegen schwierigere Anpassung der Liturgie dringlich ist, soll beachtet werden:
1) Die für die einzelnen Gebiete im Sinne von Art. 22 § 2 zuständige kirchliche Autorität möge sorgfältig und klug erwägen, welche Elemente aus Überlieferung und geistiger Anlage der einzelnen Völker geeignet sind, zur Liturgie zugelassen zu werden. Anpassungen, die für nützlich oder notwendig gehalten werden, sollen dem Apostolischen Stuhl vorgelegt und dann mit dessen Einverständnis eingeführt werden.
2) Damit die Anpassung aber mit der nötigen Umsicht geschehe, wird der kirchlichen Autorität des betreffenden Gebietes vom Apostolischen Stuhl die Vollmacht erteilt werden, gegebenenfalls in gewissen dazu geeigneten Gemeinschaften für bestimmte Zeit die notwendigen Vorversuche zu gestatten und zu leiten.
3) Weil vor allem in den Missionsländern die Anpassung liturgischer Gesetze besondere Schwierigkeiten mit sich zu bringen pflegt, sollen bereits bei der Abfassung der Gesetze Sachverständige aus dem betreffenden Fachgebiet herangezogen werden.
47. Unser Erlöser hat beim Letzten Abendmahl in der Nacht, da er überliefert wurde, das eucharistische Opfer seines Leibes und Blutes eingesetzt, um dadurch das Opfer des Kreuzes durch die Zeiten hindurch bis zu seiner Wiederkunft fortdauern zu lassen und so der Kirche, seiner geliebten Braut, eine Gedächtnisfeier seines Todes und seiner Auferstehung anzuvertrauen: das Sakrament huldvollen Erbarmens, das Zeichen der Einheit, das Band der Liebe, das Ostermahl, in dem Christus genossen, das Herz mit Gnade erfüllt und uns das Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird.
48. So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, dass die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewußt, fromm und tätig mitfeiern, sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott alles in allem sei.
49. Damit also das Opfer der Messe auch in der Gestalt seiner Riten seelsorglich voll wirksam werde, trifft das Heilige Konzil im Hinblick auf die mit dem Volk gefeierten Messen, besonders jene an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, folgende Anordnungen.
50. Der Mess-Ordo soll so überarbeitet werden, daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtert werde. Deshalb sollen die Riten unter treulicher Wahrung ihrer Substanz einfacher werden. Was im Lauf der Zeit verdoppelt oder weniger glücklich eingefügt wurde, soll wegfallen. Einiges dagegen, was durch die Ungunst der Zeit verlorengegangen ist, soll, soweit es angebracht oder nötig erscheint, nach der altehrwürdigen Norm der Väter wiederhergestellt werden.
51. Auf dass den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden, so dass innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden.
52. Die Homilie, in der im Laufe des liturgischen Jahres aus dem heiligen Text die Geheimnisse des Glaubens und die Richtlinien für das christliche Leben dargelegt werden, wird als Teil der Liturgie selbst sehr empfohlen. Ganz besonders in den Messen, die an Sonntagen und gebotenen Feiertagen mit dem Volk gefeiert werden, darf man sie nicht ausfallen lassen, es sei denn, es liege ein schwerwiegender Grund vor.
53. Nach dem Evangelium und der Homilie soll - besonders an den Sonntagen und gebotenen Feiertagen - das "Allgemeine Gebet" oder "Gebet der Gläubigen" wiedereingeführt werden, damit unter Teilnahme des Volkes Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die Regierenden, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, und für alle Menschen und das Heil der ganzen Welt.
54. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im "Allgemeinen Gebet" sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, dass die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Mess-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.
55. Mit Nachdruck wird jene vollkommenere Teilnahme an der Messe empfohlen, bei der die Gläubigen nach der Kommunion des Priesters aus derselben Opferfeier den Herrenleib entgegennehmen. Unbeschadet der durch das Konzil von Trient festgelegten dogmatischen Prinzipien kann in Fällen, die vom Apostolischen Stuhl zu umschreiben sind, nach Ermessen der Bischöfe sowohl Klerikern und Ordensleuten wie auch Laien die Kommunion unter beiden Gestalten gewährt werden, so etwa den Neugeweihten in der Messe ihrer heiligen Weihe, den Ordensleuten in der Messe bei ihrer Ordensprofess und den Neugetauften in der Messe, die auf die Taufe folgt.
56. Die beiden Teile, aus denen die Messe gewissermaßen besteht, nämlich Wortgottesdienst und Eucharistiefeier, sind so eng miteinander verbunden, daß sie einen einzigen Kultakt ausmachen. Daher mahnt die Heilige Versammlung die Seelsorger eindringlich, sie sollen in der religiösen Unterweisung die Gläubigen mit Eifer belehren, an der ganzen Messe teilzunehmen, vor allem an Sonntagen und gebotenen Feiertagen.
Diese Zusammenstellung ist keineswegs vollkommen. Sie soll eher einladen, die Konstitution zu lesen, wenn man das noch nicht getan hat (Tolle, Lege)
I. Leitmotive der Liturgiereform
(Auszüge aus der Konstitution Sacrosanctum Concilium, SC)
SC Nr. 14: ''Die Mutter Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, wie sie das Wesen der Liturgie selbst verlangt und zu der das christliche Volk'', "das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk" (1 Petr 2,9; vgl. 2,4-5) ''kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet ist. Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen. Darum ist sie in der ganzen seelsorglichen Arbeit durch gebührende Unterweisung von den Seelsorgern gewissenhaft anzustreben. Es besteht aber keine Hoffnung auf Verwirklichung dieser Forderung, wenn nicht zuerst die Seelsorger vom Geist und von der Kraft der Liturgie tief durchdrungen sind und in ihr Lehrmeister werden. Darum ist es dringend notwendig, daß für die liturgische Bildung des Klerus gründlich gesorgt wird....''
SC Nr. 19: ''Die Seelsorger sollen eifrig und geduldig bemüht sein um die liturgische Bildung und die'' tätige Teilnahme der Gläubigen'', die innere und die äußere, je nach deren Alter, Verhältnissen, Art des Lebens und Grad der religiösen Entwicklung. Damit erfüllen sie eine der vornehmsten Aufgaben des treuen Spenders der Geheimnisse Gottes. Sie sollen ihre Herde dabei nicht bloß mit dem Wort, sondern auch durch das Beispiel führen.''
SC Nr. 21 ''Damit das christliche Volk in der heiligen Liturgie die Fülle der Gnaden mit größerer Sicherheit erlange, ist es der Wunsch der heiligen Mutter Kirche, eine allgemeine Erneuerung der Liturgie sorgfältig in die Wege zu leiten. Denn die Liturgie enthält einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben. Bei dieser Erneuerung sollen Texte und Riten so geordnet werden, daß sie ''das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen'', und so, daß das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann....''
II. Zur Reform der Messe:
[Sacrosanctum Concilium, KAPITEL II (SC Nr. 22, 40, 47-56; ohne Anmerkungen)]
DAS HEILIGE GEHEIMNIS DER EUCHARISTIE
22, § 1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof.
40. Da jedoch an verschiedenen Orten und unter verschiedenen Verhältnissen eine tiefer greifende und deswegen schwierigere Anpassung der Liturgie dringlich ist, soll beachtet werden:
1) Die für die einzelnen Gebiete im Sinne von Art. 22 § 2 zuständige kirchliche Autorität möge sorgfältig und klug erwägen, welche Elemente aus Überlieferung und geistiger Anlage der einzelnen Völker geeignet sind, zur Liturgie zugelassen zu werden. Anpassungen, die für nützlich oder notwendig gehalten werden, sollen dem Apostolischen Stuhl vorgelegt und dann mit dessen Einverständnis eingeführt werden.
2) Damit die Anpassung aber mit der nötigen Umsicht geschehe, wird der kirchlichen Autorität des betreffenden Gebietes vom Apostolischen Stuhl die Vollmacht erteilt werden, gegebenenfalls in gewissen dazu geeigneten Gemeinschaften für bestimmte Zeit die notwendigen Vorversuche zu gestatten und zu leiten.
3) Weil vor allem in den Missionsländern die Anpassung liturgischer Gesetze besondere Schwierigkeiten mit sich zu bringen pflegt, sollen bereits bei der Abfassung der Gesetze Sachverständige aus dem betreffenden Fachgebiet herangezogen werden.
47. Unser Erlöser hat beim Letzten Abendmahl in der Nacht, da er überliefert wurde, das eucharistische Opfer seines Leibes und Blutes eingesetzt, um dadurch das Opfer des Kreuzes durch die Zeiten hindurch bis zu seiner Wiederkunft fortdauern zu lassen und so der Kirche, seiner geliebten Braut, eine Gedächtnisfeier seines Todes und seiner Auferstehung anzuvertrauen: das Sakrament huldvollen Erbarmens, das Zeichen der Einheit, das Band der Liebe, das Ostermahl, in dem Christus genossen, das Herz mit Gnade erfüllt und uns das Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird.
48. So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, dass die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewußt, fromm und tätig mitfeiern, sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott alles in allem sei.
49. Damit also das Opfer der Messe auch in der Gestalt seiner Riten seelsorglich voll wirksam werde, trifft das Heilige Konzil im Hinblick auf die mit dem Volk gefeierten Messen, besonders jene an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, folgende Anordnungen.
50. Der Mess-Ordo soll so überarbeitet werden, daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtert werde. Deshalb sollen die Riten unter treulicher Wahrung ihrer Substanz einfacher werden. Was im Lauf der Zeit verdoppelt oder weniger glücklich eingefügt wurde, soll wegfallen. Einiges dagegen, was durch die Ungunst der Zeit verlorengegangen ist, soll, soweit es angebracht oder nötig erscheint, nach der altehrwürdigen Norm der Väter wiederhergestellt werden.
51. Auf dass den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden, so dass innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden.
52. Die Homilie, in der im Laufe des liturgischen Jahres aus dem heiligen Text die Geheimnisse des Glaubens und die Richtlinien für das christliche Leben dargelegt werden, wird als Teil der Liturgie selbst sehr empfohlen. Ganz besonders in den Messen, die an Sonntagen und gebotenen Feiertagen mit dem Volk gefeiert werden, darf man sie nicht ausfallen lassen, es sei denn, es liege ein schwerwiegender Grund vor.
53. Nach dem Evangelium und der Homilie soll - besonders an den Sonntagen und gebotenen Feiertagen - das "Allgemeine Gebet" oder "Gebet der Gläubigen" wiedereingeführt werden, damit unter Teilnahme des Volkes Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die Regierenden, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, und für alle Menschen und das Heil der ganzen Welt.
54. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im "Allgemeinen Gebet" sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, dass die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Mess-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.
55. Mit Nachdruck wird jene vollkommenere Teilnahme an der Messe empfohlen, bei der die Gläubigen nach der Kommunion des Priesters aus derselben Opferfeier den Herrenleib entgegennehmen. Unbeschadet der durch das Konzil von Trient festgelegten dogmatischen Prinzipien kann in Fällen, die vom Apostolischen Stuhl zu umschreiben sind, nach Ermessen der Bischöfe sowohl Klerikern und Ordensleuten wie auch Laien die Kommunion unter beiden Gestalten gewährt werden, so etwa den Neugeweihten in der Messe ihrer heiligen Weihe, den Ordensleuten in der Messe bei ihrer Ordensprofess und den Neugetauften in der Messe, die auf die Taufe folgt.
56. Die beiden Teile, aus denen die Messe gewissermaßen besteht, nämlich Wortgottesdienst und Eucharistiefeier, sind so eng miteinander verbunden, daß sie einen einzigen Kultakt ausmachen. Daher mahnt die Heilige Versammlung die Seelsorger eindringlich, sie sollen in der religiösen Unterweisung die Gläubigen mit Eifer belehren, an der ganzen Messe teilzunehmen, vor allem an Sonntagen und gebotenen Feiertagen.
Diese Zusammenstellung ist keineswegs vollkommen. Sie soll eher einladen, die Konstitution zu lesen, wenn man das noch nicht getan hat (Tolle, Lege)
Dienstag, 14. Oktober 2008
Geplantes
Tut mir leid, daß jetzt länger nichts kam. Ich bin gerade etwas im Physikerstreß und habe (was ja nicht unbedingt negativ ist) diesbezüglich wieder mal etwas Blut geleckt.
Wie es hier weitergeht?
- Der Artikel von Franz Norbert Otterbeck wird fortgesetzt.
- Davor möchte ich eine Reihe zum Redemtionis Sacramentum beginnen. Ich denke, es ist sinnvoll, einerseits sozusagen eine Kurzfassung dieses wichtigen Dokumentes zu haben (was das selber lesen mehr animieren denn ersetzen will), andererseits auch über die Punkte, die dort aufgelistet sind, zu sprechen und so die Hintergründe zu den dortigen Vorschriften zu beleuchten.
- Von Herrn Stephan Fleischer werde ich recht bald einen weiteren Gastartikel hierher aufnehmen.
- Falls Fragen/Anregungen oder gar Wünsche, mitzumachen bestehen, könnt ihr Euch gerne über die Kommentarfunktion oder via Mail melden.
Wie es hier weitergeht?
- Der Artikel von Franz Norbert Otterbeck wird fortgesetzt.
- Davor möchte ich eine Reihe zum Redemtionis Sacramentum beginnen. Ich denke, es ist sinnvoll, einerseits sozusagen eine Kurzfassung dieses wichtigen Dokumentes zu haben (was das selber lesen mehr animieren denn ersetzen will), andererseits auch über die Punkte, die dort aufgelistet sind, zu sprechen und so die Hintergründe zu den dortigen Vorschriften zu beleuchten.
- Von Herrn Stephan Fleischer werde ich recht bald einen weiteren Gastartikel hierher aufnehmen.
- Falls Fragen/Anregungen oder gar Wünsche, mitzumachen bestehen, könnt ihr Euch gerne über die Kommentarfunktion oder via Mail melden.
Abonnieren
Posts (Atom)